Deutscher Philologenverband fordert einheitliches Vorgehen bei Genderzeichen in der Schule

Deutscher Philologenverband fordert einheitliches Vorgehen bei Genderzeichen in der Schule

Der Deutsche Philologenverband kritisiert den Flickenteppich Deutschland und fordert einheitliche Regeln im Umgang mit Genderzeichen

Wie in meinem Beitrag vom 3. Juli 2024 berichtet, war zum 01.07.2024 das für Schule und Verwaltung verbindliche Amtliche Regelwerk, das zuvor vom Rat für deutsche Rechtschreibung überarbeitet worden war, in Kraft getreten. Nun mahnt der Deutsche Philologenverband (DPhV) die Kultusminister zur Einheitlichkeit im Umgang mit den Regeln der deutschen Rechtschreibung in der Schule.

Keine einheitliche Bewertung

Derzeit handhaben die Bundesländer den Umgang mit Genderzeichen sehr unterschiedlich. In Schleswig-Holstein und Hessen etwa sind Abzüge bei der Notengebung möglich, wenn Sonderzeichen im Wortinneren als Ausdruck geschlechtergerechter Schreibung verwendet werden. In Bayern und Rheinland-Pfalz ist Gendersprache zwar nicht erwünscht, hat aber in der Praxis der Notengebung keine Konsequenzen. Das Bildungsministerium in Bremen befürwortet dagegen den Einsatz des Doppelpunktes im Wortinneren. Bei anderen Bundesländern ist eine klare Positionierung nur schwer erkennbar.

Laut Rechtschreibrat sei die Schule der Ort der Vermittlung der orthografischen Normen – Vorgaben für die schulische Bewertung zählten nicht zu den Aufgaben des Rates.
DPhV-Bundesvorsitzende Prof. Dr. Susanne Lin-Klitzing kritisierte: „Es kann nicht sein, dass sich manche Bundesländer an das Regelwerk halten und manche nicht! Ein Rechtschreib-Allerlei verwirrt alle Beteiligten. Hier muss in der KMK [Kultusministerkonferenz; Anmerkung Auf Punkt und Komma] im Interesse der lernenden Schülerinnen und Schüler für Klarheit gesorgt werden, unabhängig davon, in welchem Bundesland sie die deutsche Sprache lernen. Die verbindliche Umsetzung in den Schulen soll laut Rat und bereits erfolgter Zustimmung der KMK spätestens zum Schuljahr 2027/2028 umgesetzt sein.“

Bedeutung der Rechtschreibung

Lin-Klitzing betonte auch die Notwendigkeit einer korrekten Rechtschreibung: „Die Beherrschung der deutschen Rechtschreibung ist fundamental für unsere Kommunikation, für Bildungserfolg und dient der Chancengleichheit. Auf diese Bedeutung hat auch das Bundesverfassungsgericht jüngst hingewiesen. Die Arbeit des Rats für deutsche Rechtschreibung ist bedeutsam und zu respektieren. Ein Durcheinander können wir uns nicht leisten, schon gar nicht vor dem Hintergrund der zahlreichen bildungspolitischen Herausforderungen.“

Hintergrund

Die zuständigen staatlichen Stellen in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Belgien, Liechtenstein und Südtirol hatten der Anpassung des Amtlichen Regelwerks für die deutsche Rechtschreibung zugestimmt. Die KMK hatte der Neufassung des Amtlichen Wörterverzeichnisses und der Anpassung des Amtlichen Regelwerks für die deutsche Rechtschreibung zugestimmt. Das überarbeitete Amtliche Regelwerk beinhaltet zahlreiche Neuerungen, etwa in der Zeichensetzung oder was Schreibvarianten betrifft. So wird beispielsweise der erweiterte Infinitiv wieder verbindlich mit Komma abgetrennt. Beim Umgang mit der „geschlechtergerechten Schreibung“ sieht der Deutsche Rechtschreibrat keine Sonderzeichen im Wortinneren vor.

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