Gendern verboten: Bayern zensiert Sprache in staatlichen Einrichtungen

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Gendern verboten: Bayern zensiert Sprache in staatlichen Einrichtungen

Bayern verbietet Gendersprache in Einrichtungen und Behörden

Bayern verbietet Gendersprache

Was Bayerns Ministerpräsident Markus Söder in seiner ersten Regierungserklärung bereits angekündigt hatte, ist nun Wirklichkeit: In Bayerns Schulen, Hochschulen und Behörden darf künftig nicht mehr gegendert werden. Das hat das Kabinett in seiner Sitzung am 19. März in München beschlossen. Zwar verpflichtete bereits die Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) staatliche Behörden, die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung im dienstlichen Schriftverkehr anzuwenden. Diese Regelung sei nun allerdings „klarstellend ergänzt“, hieß es.

Direkte Folgen für Lehrkräfte

Niemand dürfe benachteiligt werden, wenn er oder sie auf geschlechtersensible Sprache verzichte, so die Staatsregierung. Lehrkräfte sind von dem Verbot direkt betroffen: Sie dürfen im gesamten dienstlichen Schriftverkehr, also auch bei Schreiben an Eltern, der kompletten internen Kommunikation sowie im Unterricht, nicht gendern.

Sprache soll verständlich und lesbar sein

Der Rat für deutsche Rechtschreibung, die zentrale Instanz in Fragen der Rechtschreibung, hatte die Verwendung von Sonderzeichen im Wortinneren, die die Kennzeichnung aller Geschlechtsidentitäten vermitteln sollen, in seiner Sitzung vom 15. Dezember 2023 nicht empfohlen. Gendersprache könnte Texte im Hinblick auf die Wortbildung, Grammatik, Orthografie sowie die Verständlichkeit beeinträchtigen. Ein Vorlesen von Texten, etwa für Blinde und Sehbehinderte, oder das Erlernen der deutschen Sprache würden so erschwert. „Für uns ist die klare Botschaft, Sprache muss klar und verständlich sein“, so Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU). Darüber hinaus gehe es mit dem Verbot auch darum, die „Diskursräume in einer liberalen Gesellschaft offen zu halten“. Eine ideologisch geprägte Sprache, etwa beim Gendern, habe Herrmann zufolge jedoch „eine exkludierende Wirkung“.

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