Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat sein Amtliches Regelwerk und das Amtliche Wörterverzeichnis überarbeitet. Wie der Rat heute mitteilte, sei beides bereits seit dem 01.07.2024 verbindlich für Schule und Verwaltung.
Das neue Amtliche Regelwerk enthält die Regelungen der deutschen Rechtschreibung. Es ist in dieser Fassung ein wissenschaftlich fundiertes, allgemeinverständliches Referenzwerk, das in allen Ländern und Regionen mit Deutsch als Amts- und Schulsprache gleichermaßen gilt. Es bildet die deutsche Standardsprache mit ihren länderspezifischen Ausprägungen in allen deutschsprachigen Ländern und Regionen ab und bringt dabei Norm und aktuellen Schreibgebrauch in Einklang. Damit trägt es dazu bei, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im gesamten deutschen Sprachraum zu gewährleisten.
Das Amtliche Wörterverzeichnis konzentriert sich auf wesentliche orthografische Zweifelsfälle. Es wurde auf der Basis empirischer Schreibbeobachtung im Orthografischen Kernkorpus erarbeitet. Bei dem Orthografischen Kernkorpus handelt es sich um eine große digitale Textsammlung am Leibniz-Institut für Deutsche Sprache mit mehr als 14 Mrd. Wortbelegen, die alle im Rat vertretenen Länder und Regionen abbildet.
Beispiele
- Das Wörterverzeichnis wurde auf die wesentlichen orthografischen Zweifelsfälle wie Getrennt- und Zusammenschreibung sowie Groß- und Kleinschreibung konzentriert.
Beispiele: nichtöffentlich / nicht-öffentlich / nicht öffentlich; regenerative/Regenerative Energien - Das Wörterverzeichnis wurde umfassend aktualisiert; zahlreiche neue rechtschreibrelevante Fremdwörter überwiegend aus dem Englischen und anderen modernen Fremdsprachen wurden aufgenommen.
Beispiele: timen, mailen, liken, Cappuccino, Fake News / Fakenews / Fake-News - Im aktuellen Schreibgebrauch nicht oder kaum nachweisbare „eingedeutschte“ Varianten fremdsprachlicher Begriffe wurden gestrichen.
Beispiele: Buklee, Dränage, Exposee, Frigidär, Jogurt, Katode, Kurtage, Panter, photogen, Polonäse, Spagetti, Tunfisch - Der Regelteil wurde dort angepasst, wo sich in der Zusammenschau von Schreibbeobachtung und Norm Optimierungsmöglichkeiten, z. B. im Rahmen von Vereinheitlichungen, gezeigt haben – etwa von neuen Wörtern in Getrennt- und Zusammenschreibung, Schreibung mit Bindestrich sowie Groß- und Kleinschreibung.
Beispiele: Last-minute-Angebot/Last-Minute-Angebot, Out-of-the-box-Denken/Out-of-the-Box-Denken - Neue Schreibungen, die bislang nicht vom Amtlichen Regelwerk abgedeckt waren, wurden im Regelteil und/oder Wörterverzeichnis berücksichtigt.
Beispiele: faken, fakte, gefakt/gefaked, aber nur: gefakte Nachrichten - Das Kapitel Zeichensetzung wurde auf der Basis sprachwissenschaftlicher und didaktischer Erkenntnisse vollständig neu systematisiert, vereinfacht und gestrafft. Dabei wurde eine Regeländerung vorgenommen: Infinitivgruppen (erweiterter Infinitiv mit „zu“) werden verbindlich durch Komma abgetrennt.
- Zudem wird im Kapitel Zeichensetzung auf Sonderzeichen im Wortinneren eingegangen, die im Sinne geschlechtergerechter Schreibung alle Geschlechtsidentitäten kennzeichnen sollen.
Beispiele: Doppelpunkt (:), Unterstrich (_), Asterisk (*)
Geschlechtergerechte Texte müssen verständlich, lesbar und vorlesbar sein
Die Verwendung von Sonderzeichen zur Kennzeichnung aller Geschlechter ist in vielen Schulen, Hochschulen und Behörden längst Normalität geworden. Eine einheitliche Regelung und Verwendung jedoch gibt es nicht. Bereits 2018 und 2021 hatte der Rechtschreibrat erklärt, dass geschlechtergerechte Texte verständlich, lesbar und vorlesbar sein und die Rechtssicherheit und Eindeutigkeit gewährleisten sollten. Dies sei mit Sonderzeichen innerhalb von Wörtern kaum möglich. In der auf der Website des Rats veröffentlichten Erläuterung und Begründung vom 15.12.2023 heißt es dazu: „Sonderzeichen innerhalb von Wörtern beeinträchtigen die Verständlichkeit, die Lesbarkeit, die Vorlesbarkeit und die automatische Übersetzbarkeit sowie die Eindeutigkeit und Rechtssicherheit von Begriffen und Texten. Diese Sonderzeichen als Bedeutungssignale innerhalb von Wörtern können nicht in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung aufgenommen werden, weil sie derzeit nicht wissenschaftlich eindeutig zu begründen sind. Andererseits kann der Rat nicht darüber hinwegsehen, dass Wortbinnenzeichen zur Kennzeichnung aller Geschlechter benutzt werden.“
Da die Verwendung von Genderzeichen in verschiedenen Fällen zu grammatischen Folgeproblemen führen könne, die noch nicht ausreichend einschätzbar seien, müsse die Entwicklung also weiter beobachtet werden.
Hintergrund
Der Rat für deutsche Rechtschreibung wurde im Jahr 2004 auf der Basis der Wiener Absichtserklärung zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung der Repräsentanten der deutschsprachigen Länder vom 01.07.1996 als Nachfolgegremium der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung gegründet. Er wird getragen von der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol, der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und dem Fürstentum Liechtenstein; Luxemburg ist mit beratender Stimme vertreten. Er hat die Aufgabe, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum zu bewahren und die Rechtschreibung auf der Grundlage des orthografischen Regelwerks (Regeln und Wörterverzeichnis) im unerlässlichen Umfang weiterzuentwickeln. Dazu gehören insbesondere die ständige Beobachtung der Schreibentwicklung, die Klärung von Zweifelsfällen der Rechtschreibung und die Erarbeitung und wissenschaftliche Begründung von Vorschlägen zur Anpassung des Regelwerks an den allgemeinen Wandel der Sprache. Seine Vorschläge zur Anpassung des Regelwerks erhalten Bindungswirkung für Schule und öffentliche Verwaltung durch Beschluss der zuständigen staatlichen Stellen.