Unwort des Jahres 2025 gewählt

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Unwort des Jahres 2025 gewählt

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„Sondervermögen“ ist Unwort des Jahres 2025

Die Philipps-Universität Marburg hat am 13. Januar das Unwort des Jahres 2025 bekannt gegeben. Sieger der sprachkritischen Aktion ist Sondervermögen – ein Ausdruck, der bereits seit einigen Jahren im gesellschaftlichen Diskurs präsent ist. Im Jahr 2025 sei er im öffentlich-politischen Sprachgebrauch vermehrt verwendet worden und habe die politischen Debatten über Staatsverschuldung und Investitionsprogramme sehr deutlich geprägt.

Das Wort Sondervermögen setzt sich aus den Wortteilen sonder und Vermögen zusammen. Unter Vermögen versteht man eine große Menge an Eigentum (Geld, Sachwerte etc.). Das Wortbildungselement sonder bedeutet, dass etwas nicht dem Üblichen entspricht, sondern außergewöhnlich ist. Im Alltagssprachgebrauch wird unter Sondervermögen eine spezielle Menge an Eigentum verstanden, die von einem Gesamtvermögen abgetrennt ist und einen eigenen Stellenwert einnimmt. Der Ausdruck stamme ursprünglich aus der wirtschaftlichen und juristischen Fachsprache, u. a. komme er im GG in Art 110, Abs. 1 vor. Im Fachdiskurs über den Staatshaushalt werde mit Sondervermögen ein sogenannter Nebenhaushalt bezeichnet, der zur Erfüllung bestimmter Aufgaben eingerichtet wird und mit der Aufnahme von Schulden oder einer Kreditermächtigung verbunden ist. Der Gebrauch dieses verwaltungstechnischen Ausdrucks habe sich im öffentlichen Diskurs verselbstständigt. Er richte sich in Debatten über politische Maßnahmen an alle Bürgerinnen und Bürger. Viele von ihnen seien jedoch nicht mit der administrativen Spezialbedeutung vertraut und orientierten sich an der Alltagsbedeutung. Durch diese Diskrepanz trete die irreführende euphemistische Bedeutung des Wortes deutlich in den Vordergrund. Der Gebrauch des Technizismus in der öffentlichen Kommunikation verdecke, was mit ihm gemeint ist: die Aufnahme von Schulden.

Die diesjährige Jury kritisiert diesen Gebrauch, weil durch ihn Tatsachen verschleiert würden und wegen seiner manipulativen Wirkung. Dadurch würden demokratische Debatten über die Notwendigkeit der Schuldenaufnahme unterminiert: Verständlichkeit und Aufrichtigkeit werden hinsichtlich der aufgenommenen Schulden vermieden. Wo politische Kommunikation alle Bürger betrifft, sei das sprachkritische Einmahnen von Klarheit und Angemessenheit in der Sprache diskursethisch geboten.

Weitere Platzierungen

Platz 2: „Zustrombegrenzungsgesetz“
Das Wort ist ein Ausdruck, der Zuwanderung mit der Wassermetapher als Herbeiströmen in großen Mengen darstelle und Zuwanderung dadurch negativ, d. h. als Bedrohung konnotiert. Bezeichnungen aus dem Bereich der Wassermetaphorik, die sich auf Migration beziehen, seien bereits seit den 1950er-Jahren in Gebrauch (z. B. Flüchtlingsstrom, Asylantenstrom, Flüchtlingsflut, Asylantenwelle, Flutwelle, Asyltsunami etc.). Menschen, die sich auf der Flucht befinden, würden hinter der Bezeichnung eines massenhaften materiellen physikalischen Prozesses verschwinden („zuströmen“) und würden damit als große Menge und Gefahr vorgestellt und zugleich entmenschlicht. Das individuelle Schicksal von Migrierenden werde ausgeblendet. In der kritisierten Wortbildung werde diese Diskriminierung zudem in Form eines Gesetzes institutionalisiert.

Persönliches Unwort des diesjährigen Gastes Ronen Steinke: „Umsiedlung“
Mit dem Ausdruck Umsiedlung warben israelische wie auch amerikanische Politiker 2025 dafür, die Bevölkerung des umkämpften Gazastreifens dauerhaft in ein anderes Land zu schicken. Was klingt wie eine Wohltat, verschleiere ein Verbrechen. Eine „Umsiedlung“ unter vorgehaltener Waffe nenne man im Völkerrecht gemeinhin eine Vertreibung. Und wenn man Zivilistinnen und Zivilisten vor die Wahl stellt, entweder beschossen und bombardiert zu werden oder „freiwillig“ das zu tun, was man ihnen „anbietet“, dann sei das kein Angebot, sondern Zwang. Auch einige deutsche Medien hätten diese beschönigende Sprechweise übernommen.

Hintergrund der Aktion

Das Unwort des Jahres wurde in diesem Jahr zum 35. Mal bekannt gegeben. Die Aktion, die es seit 1991 gibt, ist institutionell unabhängig und ehrenamtlich. Bis 1994 wurde sie von der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) durchgeführt. Die Jury erhielt diesmal insgesamt 2631 Einsendungen mit 553 verschiedenen Ausdrücken. Davon entsprachen ca. 70 den Unwort-Kriterien der Jury. Unter den häufigsten Einsendungen (mehr als 10), die aber nicht zwingend den Kriterien der Jury entsprechen, waren: Babyboomer (16), Brandmauer (22), Deal (215), Drecksarbeit (91), Friedensangst (582), hocheffizienter Verbrenner (22), kriegstüchtig (42), Ladeerlebnis (154), Sondervermögen (79), Stadtbild (141), tatsächlich (20), Technologieoffenheit (36), umstritten (427), Zustrombegrenzungsgesetz (17).

Zur Jury gehören: die vier Sprachwissenschaftler Dr. Kristin Kuck (Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg), Prof. Dr. Martin Reisigl (Universität Wien), Prof. Dr. David Römer (Universität Kassel), Prof. Dr. Constanze Spieß (Sprecherin der Jury; Philipps-Universität Marburg) und die Journalistin Katharina Kütemeyer. Als jährlich wechselndes Mitglied war in diesem Jahr Dr. Ronen Steinke (Journalist, Jurist und Mitglied des Deutschen Presserates) zu Gast.

Unwörter der vergangenen Jahre

* Für das Jahr 2020 entschied sich die Jury zum ersten und bislang einzigen Mal für zwei Unwörter (Anmerkung APUK).

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