Frau stelle sich vor, es hieße nur noch „Influencerin“, „Zoowärterin“ oder „Schornsteinfegerin“ und der Mann wäre einfach mitgemeint. In Rotenburg (Wümme) in Niedersachsen wird das ab Oktober 2024 der Fall sein, wie die Sendung „NDR Info“ am 05.09.2024 berichtete – zumindest in der Verwaltung des Landkreises. Marco Prietz (CDU), Landrat bzw. bald Landrätin, habe beschlossen, künftig für die internen Geschäfts- und Dienstvorschriften ausschließlich die weibliche Form zu nutzen. Mit diesem Schritt wolle er ein Zeichen für Gleichstellung setzen.
Geteiltes Echo
Dass das generische Femininum künftig genutzt wird, trage die überwiegend weibliche Belegschaft des Landkreises mit, wie Silke Fricke, Personaldezernentin im Landkreis, im Video betont: Man hätte einen längeren Beratungsprozess gehabt, weil die Dienstanweisung acht Jahre lang nicht überarbeitet worden sei und auch die Digitalisierung Veränderungen notwendig mache, und es seien „alle offen für den Prozess“ gewesen.
Als Beispiel, dass dieser Thematik aber eben doch nicht alle im Norden so offen gegenüberstehen, wird im Video genannt, dass Gendersprache in Klassenarbeiten in Schleswig-Holstein als Fehler zu markieren sei. Im übrigen Norden gebe es zwar keine klaren Verbotsregeln, dafür aber mehrere Initiativen, die das Gendern verbieten wollen. Dabei gelte der Freistaat Bayern als Vorbild, wo das Gendern seit April in Schulen, Hochschulen und Behörden verboten ist (Auf Punkt und Komma berichtete): Binnenmajuskel (LehrerIn), Gendersternchen (Lehrer*in), Genderdoppelpunkt (Lehrer:in), Medio·punkt (Lehrer·in) und Gendergap (Lehrer_in) sind dort verboten.
Auch Barbara Hartung, Vorsitzende vom Landesfrauenrat Niedersachsen e. V. findet klare Worte: „Es könnte sein, dass Männer dann auch […] nachfühlen können, wie es ist, wenn Mann mitgemeint ist – aber als generelle Regelung würden wir das nicht befürworten. Wir plädieren für eine geschlechtergerechte Sprache, wo Frauen und Männer sichtbar werden.“
Mit Klick auf das folgende Bild gelangen Sie zum Video: